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Pflegesachleistung oder Pflegegeld – Was ist die bessere Wahl für Sie?

Pflegesachleistung oder Pflegegeld – Was ist die bessere Wahl für Sie?

Sobald ein Pflegegrad ab Grad 2 anerkannt ist, stellt sich eine entscheidende Frage: Nimmt man Pflegesachleistungen in Anspruch, lässt man sich das Pflegegeld auszahlen – oder kombiniert man beides? Diese Entscheidung beeinflusst nicht nur die Pflegequalität, sondern auch die finanzielle Situation der gesamten Familie.

Mecura erklärt den Unterschied klar und praxisnah – mit konkreten Rechenbeispielen für Pflegebedürftige in Dortmund.

Was sind Pflegesachleistungen?

Pflegesachleistungen sind Leistungen, die durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst wie Mecura erbracht und direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Sie zahlen nicht selbst – der Pflegedienst und die Kasse regeln das untereinander.

Monatliche Sachleistungsbeträge 2026: Pflegegrad 2: 761 Euro, Pflegegrad 3: 1.432 Euro, Pflegegrad 4: 1.778 Euro, Pflegegrad 5: 2.095 Euro.

Vorteil: Sie erhalten professionelle, qualifizierte Pflege. Nachteil: Sie müssen einen zugelassenen Pflegedienst beauftragen.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist ein Geldbetrag, den die Pflegekasse direkt an den Pflegebedürftigen auszahlt – als finanzielle Unterstützung für selbst organisierte Pflege (z.B. durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn).

Pflegegeldbeträge 2026: Pflegegrad 2: 332 Euro/Monat, Pflegegrad 3: 573 Euro/Monat, Pflegegrad 4: 765 Euro/Monat, Pflegegrad 5: 947 Euro/Monat.

Vorteil: Maximale Flexibilität. Nachteil: Pflegegeld ist nur etwa halb so hoch wie der Sachleistungsbetrag – und die Qualität der Pflege hängt von der pflegenden Person ab.

Die Kombinationsleistung – das Beste aus beiden Welten

Wer nicht den vollen Sachleistungsbetrag durch einen Pflegedienst ausschöpft, kann den Rest als anteiliges Pflegegeld erhalten. Dieses Modell heißt Kombinationsleistung und ist in der Praxis sehr beliebt.

Beispiel: Pflegegrad 3, Sachleistungsbetrag 1.432 Euro. Mecura erbringt Leistungen im Wert von 716 Euro (50 Prozent). Der Pflegebedürftige erhält dann 50 Prozent des Pflegegelds = 286,50 Euro. Gesamt: 716 Euro (Sachleistung) + 286,50 Euro (Pflegegeld) = 1.002,50 Euro Gesamtleistung.

Wann ist Sachleistung die bessere Wahl?

  • Wenn kein Angehöriger Zeit oder Fähigkeit zur Pflege hat
  • Wenn medizinische Behandlungspflege notwendig ist
  • Wenn der Pflegebedarf komplex und wechselnd ist
  • Wenn Sie professionelle Qualität und Dokumentation benötigen
  • Wenn der Pflegebedürftige allein lebt

Wann ist Pflegegeld sinnvoll?

  • Wenn ein Angehöriger bereit und in der Lage ist, die Pflege zu übernehmen
  • Wenn die Pflegesituation stabil und überschaubar ist
  • Wenn die pflegende Person eine finanzielle Anerkennung erhalten soll

Achtung: Wer Pflegegeld bezieht, muss Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI wahrnehmen – ab Pflegegrad 3 halbjährlich, ab Pflegegrad 4 vierteljährlich. Mecura führt diese Besuche durch und berät Sie dabei.

Mecura hilft Ihnen bei der Entscheidung

Wir kennen die Lebenssituationen unserer Klienten in Dortmund – und wir wissen, welches Modell zu wem passt. Im kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre Situation und empfehlen die optimale Kombination.

Jetzt kostenlos beraten lassen: Pflegedienst Mecura betreut Sie und Ihre Angehörigen in Dortmund mit Herz und Fachkompetenz. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns noch am selben Tag. Menschlichkeit, die ankommt.

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