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Pflegegrade 1 bis 5 erklärt – Welche Leistungen stehen Ihnen in Dortmund zu?

Pflegegrade 1 bis 5 erklärt – Welche Leistungen stehen Ihnen in Dortmund zu?

Seit 2017 gibt es in Deutschland fünf Pflegegrade, die den Pflegebedarf eines Menschen beschreiben. Die Einstufung bestimmt, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt – und damit, wie gut Menschen zu Hause in Dortmund versorgt werden können.

Viele Betroffene und Angehörige wissen nicht genau, was die einzelnen Pflegegrade bedeuten und was ihnen konkret zusteht. Mecura erklärt die Pflegegrade verständlich – mit aktuellen Leistungsbeträgen für 2026 und einem klaren Überblick.

Das neue Begutachtungsassessment (NBA)

Die Pflegegradermittlung basiert seit 2017 auf dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Dabei werden sechs Lebensbereiche beurteilt:

  • Mobilität (Gehen, Treppensteigen, Positionswechsel)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus dem erreichten Punktwert (0–100) ergibt sich der Pflegegrad: Grad 1 (ab 12,5 Punkte) bis Grad 5 (ab 90 Punkte). Demenzerkrankungen fließen über die kognitiven Bereiche stark in die Bewertung ein – was Angehörigen oft nicht klar ist.

Pflegegrad 1 – Geringe Beeinträchtigung

Pflegegrad 1 gilt bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5–26,9 Punkte). Leistungen 2026:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
  • Pflegegeld: KEIN Anspruch
  • Pflegesachleistungen: KEIN Anspruch
  • Zuschuss zur Wohnraumanpassung: bis 4.000 Euro pro Maßnahme
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI: quartalsweise

Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung

Pflegegrad 2 liegt bei erheblicher Beeinträchtigung vor (27–47,4 Punkte). Leistungen 2026:

  • Pflegegeld: 332 Euro/Monat
  • Pflegesachleistungen: 761 Euro/Monat
  • Verhinderungspflege: bis 1.612 Euro/Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis 1.774 Euro/Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat

Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung

Pflegegrad 3 beschreibt eine schwere Beeinträchtigung (47,5–69,9 Punkte):

  • Pflegegeld: 573 Euro/Monat
  • Pflegesachleistungen: 1.432 Euro/Monat
  • Verhinderungspflege: bis 1.612 Euro/Jahr
  • Kurzzeitpflege: bis 1.774 Euro/Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat

Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung

Pflegegrad 4 gilt bei schwerster Beeinträchtigung (70–89,9 Punkte):

  • Pflegegeld: 765 Euro/Monat
  • Pflegesachleistungen: 1.778 Euro/Monat
  • Verhinderungspflege: bis 1.612 Euro/Jahr
  • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat

Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung mit besonderem Bedarf

Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe (ab 90 Punkte) und gilt bei Menschen mit außergewöhnlich hohem Pflegebedarf:

  • Pflegegeld: 947 Euro/Monat
  • Pflegesachleistungen: 2.095 Euro/Monat
  • Zusätzliche Leistungen für besonders anspruchsvolle Fälle möglich

Kombinationsleistung – das Beste aus zwei Welten

Wenn Sie nicht den vollen Pflegesachleistungsbetrag ausschöpfen, können Sie die verbleibende Quote in anteiliges Pflegegeld umwandeln. Diese sogenannte Kombinationsleistung ist für viele Familien in Dortmund sinnvoll: Mecura übernimmt einen Teil der Pflege, ein Angehöriger den Rest – und erhält dafür anteilig Pflegegeld.

Wann lohnt sich eine Höherstufung?

Mit jedem höheren Pflegegrad steigen die Kassenleistungen erheblich. Wenn sich der Zustand eines Pflegebedürftigen verschlechtert, sollte zeitnah ein neuer Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Mecura hilft dabei – kostenlos und aus Erfahrung.

Jetzt kostenlos beraten lassen: Pflegedienst Mecura betreut Sie und Ihre Angehörigen in Dortmund mit Herz und Fachkompetenz. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir melden uns noch am selben Tag. Menschlichkeit, die ankommt.

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